2. Status Zebrastreifen Buxtehuder Straße vor Lidl / Verkehrsberuhigung Beim Butterberge

Liebe Mitbürger,

anbei findet ihr den aktuellen Status zu

  • Fußgängerüberweg L 127 Höhe Lidl-Markt
  • Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone „Beim Butterberge“

Von: Stefan Reigber

Gesendet: Samstag, 4. März 2017 16:24

Guten Tag Herr... .

Ich danke Ihnen für die umfassenden Informationen zu unserem Antrag.

Aufgrund der von Ihnen genannten, auf Messungen basierenden Fakten ist die Entscheidung nachvollziehbar.

Fußgängerüberweg L 127 Höhe Lidl-Markt

Ich ändere meinen Antrag daher wie folgt:

„Ich bitte Sie, die unten genannte „Mittelinsel als Überquerungshilfe für Fußgänger und Radfahrer“ in eine ordentliche Überquerung mit Zebrastreifen umzuwandeln.“

Wenn zusätzlich die geplanten Messungen der Langzeitmessungen weitere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, wie z. B. die Installation eines Starenkastens, ergäben, wären wir sehr dankbar.

Meines Erachtens sollten die Messungen weitere Maßnahmen in Apensen rechtfertigen, da ich mir vorstellen kann, dass hier ein höheres Verkehrsaufkommen besteht, als in Sauensiek, wo bereits ein Geschwindigkeitsmessgerät installiert wurde. Könnten Sie mir die dort durchgeführten Messergebnisse zukommen lassen?

 

Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

 

Stefan Reigber

UWA

 

Antwortschreiben auf den UWA-Antrag zu

  • Fußgängerüberweg L 127 Höhe Lidl-Markt
  • Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone „Beim Butterberge“

...

Sehr geehrter Herr Reigber,

zu den von Ihnen vorgetragenen Anfragen „Fußgängerüberweg L 127, Buxtehuder Straße, Höhe Lidl“ und „Verkehrsberuhigung Beim Butterberge“ kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Verkehrsbehörde folgende Stellungnahme abgeben:

Fußgängerüberweg L 127 Höhe Lidl-Markt

Bei einer Überprüfung der Angelegenheit ist festgestellt worden, dass sich in unmittelbarer Nähe zur Bretagnestraße eine baulich angelegte Mittelinsel als Überquerungshilfe für Fußgänger und Radfahrer befindet. Die Entfernung von dort zum Lidl-Markt beträgt rund 120 Meter. Beidseitig der Buxtehuder Straße befinden sich Fuß- und Radwege. Das Unfallgeschehen ist hier innerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht auffällig.

Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO müssen Fußgängerüberwege ausreichend weit voneinander entfernt sein, um eine Bündelung des querenden Fußgängerverkehrs zu erreichen. Die Anordnung eines Fußgängerüberweges oder anderer Überquerungshilfen kommt nach der Richtlinie für Fußgängerüberwege (R-FGÜ) zudem regelmäßig erst in Betracht, wenn mindestens 50 Fußgänger in der Spitzenstunde die Straße überqueren. Bei ausgewiesenen Schulwegen (Schulwegplan) sind dies nach dem Erlass des Wirtschaftsministeriums zur R-FGÜ mindestens 30 Fußgänger.

In Richtung der Schulen befindet sich auf Höhe der Teichstraße eine Fußgängerampel, die für den Schulweg genutzt werden kann. Aufgrund von Erfahrungen mit Zählungen in ähnlichen Gebieten und der Nähe zur Überquerungshilfe Bretagnestraße wird eine Überquerung von 50 Fußgängern in der Spitzenstunde auf Höhe des Lidl-Marktes bei rund 30 Wohnhäusern (Sachsenstraße/Dittmannsdorfweg/Witzschdorfweg) auf der anderen Seite als kaum erreichbar eingeschätzt. Die Straßen Dittmannsdorfweg und Witzschdorfweg und damit mittelbar die Sachsenstraße haben eine Fußwegverbindung zur Bretagnestraße, sodass von dort auch die vorhandene Überquerungshilfe genutzt werden kann. Von der Überquerungshilfe besteht zusätzlich auch über die Straße „Mühlenort“ ein Fußweg in das Wohngebiet „Beim Butterberge“. Entsprechende Umwege für eine sichere Überquerung sind bei diesen Entfernungen zumutbar.

Auf jeden Fall wird aber eine Langzeitmessung (eine Woche) des Fahrzeugverkehrs auf Höhe des Lidl-Marktes durch den Landkreis stattfinden, um die Anzahl und Geschwindigkeit der Fahrzeuge festzustellen. Gegebenenfalls ergeben sich hieraus noch Erkenntnisse für eventuelle Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung.

 

Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone „Beim Butterberge“

Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone „Beim Butterberge“ war bereits vor rund zweieinhalb Jahren ein Thema, das hier behandelt worden ist. Aus diesem Anlass wurden eine Langzeitmessung vom 18. – 30.08.2014 auf Höhe Beim Butterberge 17 sowie drei Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt.

Dabei wurde festgestellt, dass die „V 85“, eine Richtgröße, die aussagt, welche Geschwindigkeit von 85 % aller Fahrzeuge eingehalten wird, in der Straße „Beim Butterberge“ auf Höhe Haus Nr. 17 in Fahrtrichtung L 127 bei 35 km/h und in Gegenrichtung bei 32 km/h lag. Nur wenn die V 85 erheblich von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abweicht, besteht Anlass für weitere Maßnahmen. Im gesamten Zeitraum der Langzeitmessung wurden als Spitzenwerte acht Fahrzeuge von rund 10.000 gemessenen registriert, die zwischen 50 und 59 km/h fuhren. Bei den drei Geschwindigkeitsüberwachungen mit dem Radarwagen wurden seinerzeit keine Überschreitungen festgestellt.

Ein verkehrsberuhigter Bereich (sogenannte „Spielstraße“), in dem lediglich Schrittgeschwindigkeit zulässig ist, kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht (Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 325.1). Der Bereich muss den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite ist in der Regel erforderlich. Geparkt werden darf nur in besonders gekennzeichneten Flächen.

Diese Voraussetzungen sind für die Straße „Beim Butterberge“ nicht gegeben. Es handelt sich um eine Sammelstraße für den Verkehr aus den anliegenden Straßen. Die Straße hat daher für den Fahrzeugverkehr eine wichtige Bedeutung. Ein verkehrsberuhigter Bereich scheidet hier daher aus.

Zurzeit sehe ich daher aus Sicht der Verkehrsbehörde keinen Handlungsbedarf. Ich habe trotzdem veranlasst, dass eine erneute Langzeitmessung in der Straße „Beim Butterberge“ stattfindet, um das aktuelle Geschwindigkeitsniveau festzustellen.

Die damals erhobenen Ergebnisse mit allen Einzelheiten habe ich an die SG Apensen weitergeleitet, an die Sie sich bitte wenden, falls eine Einsicht gewünscht ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

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Peter Petersen

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