(die alte) Sitzung SG-Rat am 17.12.2018: die Kommunalaufsicht schaltet sich ein

Vorlage - 10RAT/609/2018 (Stand 11.12.2018) 

Betreff: Einschaltung eines Personaldienstleisters für die Suche nach einer Bürgermeisterkandidatin bzw. eines Bürgermeisterkandidaten Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Samtgemeinde Apensen Verfasser:1. Sabine Benden
2. Sabine Benden Federführend:Fachbereich 1 Bearbeiter/-in: Westphal, Ulrike Beratungsfolge: Samtgemeindeausschuss Vorberatung Rat der Samtgemeinde Apensen Entscheidung 17.12.2018  10RAT/497/2018 Sitzung des Rates der Samtgemeinde Apensen      

Erläuterungen:

Der Rat der Samtgemeinde Apensen hat am 27.09.2018 folgenden Beschluss gefasst:

"Mit der Suche nach Kandidaten für das Amt der/des Samtgemeindebürgermeisterin/Samtgemeinde-bürgermeisters wir ein Headhunter beauftragt."

Abstimmungsergebnis:   11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen

Der Samtgemeindeausschuss beschloss dann in seiner Sitzung am 04.10.2018, den Auftrag für die Mitwirkung bei der Suche und Auswahl eines neuen Samtgemeindebürgermeisterkandidaten zum Preis von 35.610,75 Euro an das Büro Board Connect, Hamburg, zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:  4 Ja-Stimmen

Mit Schreiben vom 18.10.2018 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Stade dann um eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine rechtliche Wertung gebeten.

Per E-Mail wurden der Kommunalaufsicht dann die Beweggründe des Rates für diese Entscheidung zugesandt.

Argumente des Rates für den Headhunter waren u.a. folgende:

-  Wichtig ist, dass es ein Fachmann aus der Verwaltung ist, da das Gesetz das ja nicht fordert.

-  Ein Headhunter hat andere Möglichkeiten, gute Leute zu rekrutieren, da die Büros sog. Pools vorhalten und nicht auf Bewerbungen aufgrund von Anzeigen angewiesen sind.

-  Ein Headhunter könnte die Kompetenz eines Bewerbers prüfen, wozu der Rat sich nicht in der Lage fühlt.

-  Ergänzend wird hinzugefügt, dass sich die Ratsmitglieder zeitlich nicht in der Lage sehen, die ganzen Bewerbungen durchzusehen und zu filtern.

-  Der erste Fehler des neuen Samtgemeindebürgermeisters könnte teurer sein.

Bezüglich der rechtlichen Würdigung wurde der Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass Herr Knut Papenfuß aus Braunschweig (der "Wahlpapst") eingeschaltet wurde und der Samtgemeinde gegenüber schriftlich erklärt hat, dass entweder eine Fraktion der Fraktionen im Rat den ausgewählten Bürgermeisterkandidaten vorschlagen kann oder der "gemeinsame" Kandidat tritt als Einzelperson ohne Parteibezug zur Wahl an. Eine "Privilegierung" fände in diesem Fall nicht statt.

Auf Nachfrage der Kommunalaufsicht vom 01.11.2018 wurde am gleichen Tage mitgeteilt, dass die Auftragssumme in 3 Abschlägen zu zahlen ist, von denen einer bereits gezahlt wurde.

Danach tat sich den ganzen November über nichts.

Am 29.11.2018 ging dann ein Schreiben der Kommunalaufsicht ein, in dem sie der Samtgemeinde in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport mitteilte, dass sie das Vorgehen der Samtgemeinde Apensen für rechtlich bedenklich halte.

Sie erwäge in der Angelegenheit kommunalaufsichtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Bevor formelle Mittel zum Einsatz kommen, werde der Samtgemeinde Gelegenheit gegeben, die rechtswidrigen Beschlüsse aufzuheben und den Vertrag mit dem Personaldienstleister zu beenden.

Die Unterzeichnerin teilte der Kommunalaufsicht am 03.12.2018 mit, dass es dazu zu spät sei. Das Büro Board Connect habe seine Leistungen vollumfänglich erbracht und 5 Kandidaten ausgesucht. Alle Rechnungen (2 Abschläge und eine Schlussrechnung) wurden bereits überwiesen.

Somit laufe der Vorschlag der Kommunalaufsicht, die Beschlüsse aufzuheben und den Vertrag mit dem Personaldienstleister zu beenden, "ins Leere".

Bezüglich des übrigen Schreibens bat ich sie, ihre Ansprüche der Samtgemeinde gegenüber zu konkretisieren, und mir mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage die "Meinungen" der Kommunalaufsicht basieren.

Des Weiteren bat ich um Übersendung des Schreibens vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport.

Daraufhin ging am 06.12.2018 ein Schreiben der Kommunalaufsicht ein, mit der Bitte, ihr den in der Angelegenheit entstandenen Vorgang bis spätestens 07.12.2018 vorzulegen.

Des Weiteren erwarte die Kommunalaufsicht, dass die Samtgemeinde Apensen das rechtswidrige Verhalten beende und das angestoßene Verfahren nicht weiterverfolge.

Per E-Mail hat die Unterzeichnende der Kommunalaufsicht am 06.12.2018 mitgeteilt, dass bereits alle von Board Connect ausgewählten Kandidaten zur Sitzung der Findungskommission eingeladen wurden und allen Kandidaten auch von Board Connect bereits mitgeteilt wurde, dass Sie sich, für den Fall, dass sie von der Findungskommission ausgewählt werden, für die Ratssitzung am 18.12.2018 bereit halten sollen. Vor diesem Hintergrund werde die Samtgemeinde das "angestoßene Verfahren" jetzt bis zum Ende durchführen.

Diese Kandidatensuche habe rund 35.000 Euro gekostet, die die Samtgemeinde jetzt nicht für nichts "verbrennen" werde.

Ich habe die Kommunalaufsicht an meine Stellungnahme vom 03.12.2018 erinnert, in der ich sie gebeten habe, uns die Rechtsgrundlage für die nach Ihrer Meinung "unzulässige" Headhunter-Einschaltung zu nennen.

Aus gegebenem Anlass hätten die Fraktionsvorsitzenden in ihrer Sitzung am 05.12.2018 beschlossen, dass am 17.12.2018 um 19.30 Uhr zu diesem Thema eine öffentliche Ratssitzung stattfinden wird, zu der Herr Roesberg und Herr Dr. Lantz eingeladen werden sollen.

Der Rat möchte diese Angelegenheit dann mit der Kommunalaufsicht öffentlich ausdiskutieren.

Sollte die Kommunalaufsicht eine Rechtsgrundlage dafür finden, dass das Verfahren unrechtmäßig war, werde die Samtgemeinde dafür Sorge tragen, dass das Geld wieder in den Haushalt der Samtgemeinde zurückfließt.


Beschlussvorschlag:


Finanzielle Auswirkungen:

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Peter Petersen

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