Die Fachplaner und Experten der ARGE SuedLink haben einen Korridorvorschlag sowie eine durchgängige Alternative entwickelt.
Der Korridorvorschlag stellt den Verlauf dar, der auf Basis der wenigen großflächigen Kriterien zum jetzigen Stand der Untersuchungen in der Summe die geringsten Auswirkungen auf Mensch und Natur hätte. Da in den kommenden Verfahrensschritten ( 8 NABEG) noch vertiefende Umweltuntersuchungen und Kartierung stattfinden (insb. zum Thema Artenschutz), bedeutet die Ausweisung des Korridorvorschlags keine Vorfestlegung: So werden im Verfahren alle Korridore — unabhängig von dieser ersten Bewertung — in der gleichen Detailtiefe untersucht.
Noch bevor die Korridorvorschläge in Form eines Antrags nach § 6 NABEG zur Eröffnung der Bundesfachplanung formal bei der Genehmigungsbehörde Mitte März eingereicht werden, können Informationen über die genauen Inhalte des Antrags und die nächsten Verfahrensschritte auf den Projektwebseiten www.suedlink.tennet.eu sowie www.transnetbw.de/suedlink eingesehen werden.