Änderungsantrag der UWA auf Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung

Die UWA beantragt die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in der Fassung vom 18.09.2008 der Gemeinde Apensen.

Begründung:

Die Straßenausbaubeitragssatzung stellt für viele Bürger eine unbillige Härte dar, da sie weder über Höhe noch Zeitpunkt evtl. auf sie entfallene Kosten selbst entscheiden können.

Zudem ist es nach Meinung der UWA nicht sinnvoll, lediglich die Grundstückseigentümer zu belasten. Auch alle anderen Nutznießer einer sanierten Straße sollten an den Kosten beteiligt werden.

Beispielsweise wird die Schulstraße in Apensen durch anliegende Schulen und Kindergärten genutzt, diese Kosten sind unseres Erachtens solidarisch aufzuteilen.

Zur Gegenfinanzierung der Kosten schlagen wir die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge. Eine Erhöhung der Kreisumlage wird vermieden.

WKB (widerkehrende Beiträge) sind objektiv gerechter, da die Erstreckung der Beitragserhebung auf den gesamten Straßenbestand im Gemeindegebiet oder in einzelnen Ortsteilen zur Folge hat, dass alle, die das Straßensystem der Solidargemeinschaft nutzen, an diesem auch beteiligt werden.

WKB erleichtern es gegenüber einmaligen Beiträgen, die Lasten gerechter zu verteilen, denn es zahlen grundsätzlich mehr Bürgerinnen und Bürger ein, da alle Grundstückseigentümer im Abrechnungsgebiet abgabepflichtig sind, nicht nur die Anlieger der jeweiligen Straße, die ausgebaut wird.

Für WKB spricht zudem auch die soziale Komponente. Baumaßnahmen, wie z. B. das Anlegen von Radwegen oder das Umgestalten zu Spielstraßen können auch in Straßen stattfinden, in denen die Grundstückswerte niedrig sind und die Durchsetzung einer Einzelabgabe daher besonders schwierig wäre, weil ein augenfälliges Missverhältnis zwischen dem Wert des Anliegergrundstückes und der Höhe des Beitrages bestünde.

Es entfällt für viele Anlieger das Ärgernis für Straßenausbauten bezahlen zu sollen, die sich gerade für sie selbst eher negativ auswirken, wie dies etwas beim Ausbau von Durchgangsstraßen in Wohngebieten der Fall ist.

WKB sind vom Verfahren her transparenter. Die Beiträge werden bereits im Vorfeld von Ausbaumaßnahmen erhoben, der Kreis der beitragspflichtigen steht fest, bevor die Maßnahmen begonnen werden.

Jeder Beitragspflichtige ist also über die Beitragspflicht durch die regelmäßigen Beitragsbescheide bereits informiert, bevor das Projekt geplant wird. Er hat so die Möglichkeit, noch im Planungsprozess Wirtschaftlichkeit und Sinn eines Ausbauprojektes überprüfen und seine Einwände im politischen Kontext vorzutragen.

 

Zusammenfassung der Vorteile:

  • Langfristige Ausrichtung
  • Kontinuität beim Straßenbau
  • Hohe Einmalbelastungen entfallen durch Verstetigung der Beitragserhebung
    • Junge Familien oder Rentner können für Straßenbaumaßnahmen keine einmalig hohen Beiträge aufbringen
  • Gerechtere Verteilung (Solidargemeinschaft)
  • Nach Überwindung von Übergangsproblemen größere Akzeptanz der Beitragsbelastung bei den Bürgern
  • Weniger Probleme bei der Bestimmung des Ermittlungsraumes (einzelne Verkehrsanlage, Abrechnungseinheit)
  • Nur einfache Belastung bei mehrfach erschlossenen Grundstücken innerhalb einer Einheit
  • Gleichbehandlung aller Anlieger, auch der Anlieger von klassifizierten Straßen
  • kein Hinausschieben notwendiger Beitragsmaßnahmen
  • Vereinfachung der persönlichen Finanzplanung
  • Wiederkehrende Investitionen durch WKB im Bereich des Gesamtstraßenbestandes erhöhen die Funktionsfähigkeit

Ziele

  1. Bereitstellung der Mittel zur regelmäßigen und zweckgebundenen Straßensanierung.
  2. Solidarische Kostenteilung
  3. Schutz einzelner Bürger vor unverhältnismäßigen Ausgaben

 

Vorgehensweise / nächste Schritte

  1. Beauftragung der Verwaltung zwecks
    1. Erstellung einer Prioritätenliste über die Sanierungsmaßnahmen der nächsten 20 Jahre innerhalb der Gemeinde inkl. Grundoldendorf.
    2. die Beiträge für folgende Abrechnungsgebiete zu bestimmen:
      1. Alle Grundeigentümer der Gemeinde Apensen inkl. Grundoldendorf
      2. Anzahl der Grundeigentümer ohne die Neubaugebiete der letzten 20 Jahre
    3. Vorlage verschiedener Beitragsberechnungsmodelle
  2. Vorlage der Beitragsszenarien für den Zeitraum von 20 Jahren für alle Szenarien durch die Verwaltung

 

 

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Peter Petersen

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