Aktenvernichtung – Ein Kommentar zum BT-Artikel vom 10.06.2021

Weiter unten findest Du die Inhalte des Videos in Textform.

Verfasser: Stefan Reigber 

Die Textversion des Films:

Guten Abend.
Hier die Fortsetzung meines Berichts der Sitzung des Samtgemeinderates vom 09.06.2021.

Meine eigentlich einfache Frage ging ballistisch und bereits heute erschien in Buxtehuder Tageblatt-Online der erste Bericht.
Leider ist trotz der Anwesenheit von Frau Lepel in der Ratssitzung der Sachverhalt stellenweise in einer Art wiedergegeben worden, die Missverständnisse zulässt. 

Zudem wird argumentiert, dass wir ohne Beweise vorgingen.

Was ist also in der Ratssitzung passiert? 

Im Sitzungsteil Mitteilungen und Anfrage stellte ich folgende Frage: 

„Wir haben erfahren, dass durch eine Mitarbeiterin, die seit Mitte Mai vom Dienst freigestellt ist, nach diesem Zeitpunkt in vermeintlich unrechtmäßiger Weise Akten vernichtet wurden. 
Ich möchte vom Rat wissen, wie er gedenkt, mit dem Sachverhalt umzugehen.“ 

Herr Suhr, CDU, äußerte sich in einem mehrminütigen Vortrag, allerdings nicht zum Thema Aktenvernichtung, sondern zu Vergaben, obwohl diese von mir mit keiner Silbe angesprochen wurden.

Anschließend teilte ich folgendes mit: 
„Die UWA stellte in der Vergangenheit Unregelmäßigkeiten bei mehreren Vergabeverfahren fest und hat diese im Rahmen der Aufsichtspflicht zur Anzeige gebracht. 
Auch - und insbesondere - vor diesem Hintergrund sind wir von der Aktenvernichtung entsetzt und stellen uns die Frage, ob die Aktenvernichtung im Zusammenhang mit etwaigen Ermittlungen stehen könnte. 
Wir erwägen, diese ebenfalls zur Strafanzeige zu bringen, da hier unseres Erachtens nach ein Straftatbestand vorliegen könnte.“ 

Der Sachverhalt, dass Akten am 20.05.2021 durch diese freigestellte Mitarbeiterin vernichtet wurden, ist unstrittig und bewiesen, was auch von Frau Benden im Artikel des BT bestätigt wurde.
Gleichwohl ist im Nachhinein nicht mehr nachvollziehbar, welche Akten vernichtet wurden. 

Insofern ist dies keine schwere Anschuldigung, sondern eher ein schwerwiegendes Vorkommnis, dass einen Straftatbestand nach §133 StG (Verwahrungsbruch) darstellen könnte.  
Die diesbezügliche Beweisführung obliegt jedoch nicht uns, sondern der dafür vorgesehenen Institution, der Staatsanwaltschaft. 

Erschütternd ist eher die Reaktion der Mitglieder des Samtgemeindeausschusses, die bereits am 25.05.2021 über diesen Vorfall in Kenntnis gesetzt wurden und diesen ohne Reaktion hinnahmen. 

Wir müssen uns doch folgende Fragen stellen: 

  • Warum kehrt eine freigestellte Mitarbeiterin in Rathaus zurück, um Akten zu vernichten? 
  • Wenn es, wie von einer Rathausmitarbeiterin behauptet, nur Altpapier war, warum ging es dann in die Aktenvernichtung? 
  • Wenn es sich bei den vernichteten Akten angeblich nur um Altpapier gehandelt hat - warum haben dann vermeintlich andere Rathaus-Mitarbeiter, die vor der Vernichtung in der "Datentonne" nach relevanten Unterlagen suchten, gegen den Datenschutz verstoßen?
  • Steht die Aktenvernichtung im Zusammenhang mit zwei laufenden Verfahren im Zusammenhang mit Vergabeverfahren? 

Hier ein wahlpolitisches Manöver zu vermuten, wie von Frau Lepél im Kommentar konstatiert, ist abwegig und unlogisch, denn wir haben uns den Zeitpunkt der mutmaßlich rechtswidrigen Aktenvernichtung nicht ausgesucht.  

Soweit zur Klarstellung.

Eins ist aber klar: Wenn wir den Verdacht von Klüngel haben, werden wir dies auch künftig nicht zulassen und zur Überprüfung weitergeben.

Dies ist das Recht eines jeden und sollte auch die Pflicht eines jeden Bürgervertreters sein.

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Peter Petersen

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