Die UWA hat am 24.10.2017 folgenden Antrag eingereicht:
Die UWA beantragt die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in der Fassung vom 18.09.2008 der Gemeinde Apensen.
Begründung:
Die Straßenausbaubeitragssatzung stellt für viele Bürger eine unbillige Härte dar, da sie weder über Höhe noch Zeitpunkt eventuell auf sie entfallene Kosten selbst entscheiden können.
Zudem ist es nach Meinung der UWA nicht sinnvoll, lediglich die Grundstückseigentümer zu belasten. Auch alle anderen Nutznießer einer sanierten Straße sollten an den Kosten beteiligt werden. Zur Gegenfinanzierung der Kosten schlagen wir eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Betracht. Die Grundsteuer wird üblicherweise von Vermietern im Rahmen der Nebenkosten auf die jeweiligen Mieter umgelegt, so dass hierdurch eine Kostenverteilung auf alle Anlieger gewährleistet würde.
Nach unserem Kenntnisstand sind in der Gemeinde Apensen in den vergangenen Jahren keine entspr. Baumaßnahmen durchgeführt worden und auch keine konkreten Maßnahmen dahingehend geplant.
Es scheint demnach zielführend, den derzeitigen Hebesatz von 435% zeitnah zu erhöhen und den Mehrerlös unmittelbar einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen.
Hieraus ergäbe sich, dass für zukünftig sicher notwendige Sanierungsmaßnahmen entsprechende Mittel angespart werden könnte.