Antrag der UWA
Die UWA beantragt, dem Antrag des Jugendpflegers stattzugeben und die dafür erforderlichen Gelder in den Haushalt zu stellen.
Begründung:
Die Förderung und Ausbildung von jungen Menschen ist eine Gemeinschaftsaufgabe, der sich auch eine Samtgemeinde stellen muss. Insbesondere in der Kinder- und Jugendförderung besteht ein großer Bedarf an Nachwuchskräften.
Diesen Bedarf zu decken ist gerade die Pflicht von Kommunaleinrichtungen, da diese später auf die Arbeitskräfte zurückgreifen werden.
Wir sehen in der Ausbildung eine Investition in die Zukunft und bitten den Rat, diesen Antrag zu unterstützen.
Stefan Reigber
UWA