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Samtgemeinde Apensen, Apensen, Beckdorf, Niedersachsen

Apenser Ratsleute stoßen Landrat vor den Kopf

Quelle: BT-Online v. 29.12.2018: https://www.tageblatt.de/lokales/apensen_artikel,-Apenser-Ratsleute-stossen-Landrat-vor-den-Kopf-_arid,1413237.html

Von Sabine Lepél

APENSEN. Weil die Kommunalaufsicht zwei erhebliche Rechtsverstöße in der Samtgemeinde Apensen beanstanden musste, sollten die Mitglieder des Samtgemeindeausschusses zu einem Klärungsgespräch beim Landrat erscheinen. Doch die sagten die Einladung kurzfristig ab.

Wie mehrfach berichtet, hat die Samtgemeinde Apensen in kürzester Zeit zwei deftige Klatschen von der Kommunalaufsicht erhalten: Zunächst wurde der Kommune die Kandidatensuche für die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters mithilfe einer Personalagentur um die Ohren gehauen, für die die Samtgemeinde 35.610 Euro aus Haushaltsmitteln hinblätterte. Und in der vergangenen Woche rügte die Kommunalaufsicht den Beschluss des Samtgemeindeausschusses, Apensens Vize-Verwaltungschefin Sabine Benden rückwirkend für die Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum Amtsantritt eines neuen Verwaltungschefs eine Zulage in Höhe von 548,50 Euro im Monat zu zahlen. Benden führt die Verwaltung, seit Samtgemeindebürgermeister Peter Sommer frühzeitig in den Ruhestand gewechselt ist und bis im Mai ein neuer Bürgermeister gewählt werden soll.

Sabine Benden. Angesichts der neuerlichen Rüge hatte Landrat Michael Roesberg den Samtgemeindeausschuss am 18. Dezember für gestern Vormittag ins Kreishaus zum Gespräch einbestellt. Dieses sagten die Mitglieder des Samtgemeindeausschusses, dem außer CDU-Fraktionschef Rolf Suhr noch SPD-Fraktionschefin Dr. Karin Siedler-Thul, der Grüne Peter Löwel, Andreas Steltenpohl (CDU) und Jan Klindworth (FWG) angehören, kurzfristig ab. Die schriftliche Absage wurde von allen Beigeordneten unterzeichnet und liegt dem TAGEBLATT vor. Sie soll die Kreisverwaltung erst einen Abend vor dem Gespräch, also am Donnerstag, 27. Dezember, gegen 17 Uhr erreicht haben.

In ihrem Schreiben begründen die Mitglieder des Samtgemeindeausschusses ihr Nichterscheinen zum Klärungsgespräch zunächst einmal mit einem Vorwurf: Die Behauptung des Landrats, in Apensen hätten Rechtsverstöße stattgefunden, löse bei den Unterzeichnern Befremden aus, da es doch Sache der Kommunalaufsicht sei zu untersuchen, ob geltendes Recht verletzt worden sein könnte oder nicht. „Wir treten diesem allgemein gefassten und in dieser Form sicherlich ungerechtfertigten Vorwurf, der Ihrer morgigen Einladung ins Kreishaus zugrunde liegt, daher entgegen.“ Die Unterzeichner sagen den Termin „nach rechtlicher Beratung“ nicht nur wegen des „unglücklich und zu kurzfristig anberaumten Termins“, sondern auch „wegen verfahrensrechtlicher Bedenken“ ab und sehen weiteren Schritten des Landkreises im neuen Jahr entgegen: „Dann sind auch alle Beteiligten wieder leichter erreichbar“, heißt es in dem an den Landrat adressierten Schreiben.

Landrat Roesberg: „Ich wollte Hilfe anbieten“

Im Gegensatz zu den Kommunalpolitikern aus Apensen hatte sich dieser die Zeit für das Gespräch zwischen den Festtagen genommen. Vergeblich, wie er dem TAGEBLATT bestätigte: „Das Gespräch hat aufgrund einer kurzfristigen Absage der Beigeordneten nicht stattgefunden“, so Roesberg. Die schriftliche Absage sei mit dem seltsamen Hinweis erfolgt, dass eine Erörterung ihre Rechte als Betroffene verletzen könne. „Ich hatte als Landrat bewusst und ausdrücklich außerhalb des förmlichen Verfahrens der Kommunalaufsicht dazu eingeladen. Ich wollte Hilfe anbieten, da ich mir ernsthafte Sorgen um den Ruf der Samtgemeinde mache“, sagte Roesberg.

Aus der Absage gehe auch hervor, dass die Beigeordneten offensichtlich immer noch der Meinung seien, dass sie nichts falsch machten, sagte der Landrat und erklärte: „Der Landkreis handelt als Kommunalaufsicht und hat die Pflicht, auf die Einhaltung der Gesetze zu achten. Bei Verstößen erfolgt eine Beanstandung und die Maßnahmen dürfen nicht vollzogen werden.“ Der Landkreis habe die Aufsicht, sei aber keine Strafermittlungsbehörde. „Die Verantwortung für ihr Tun tragen die Verantwortlichen der Samtgemeinde selbst“, so Roesberg.

Kommunalaufsicht rügt Zulage

Wie berichtet, hatte die Kommunalaufsicht des Landkreises die vom nichtöffentlich tagenden Samtgemeindeausschuss Ende November einstimmig beschlossene Zulage für Benden als rechtswidrig gerügt und der Kommune verboten, die Zahlungen zu leisten. Sollte die Zulage schon gezahlt worden sein, sei das Geld zurückzufordern, heißt es in dem entsprechenden Schreiben der Kommunalaufsicht, das dem TAGEBLATT vorliegt.

Der Beschluss des Samtgemeindeausschusses verletzt aus Sicht der Kommunalaufsicht in mehreren Punkten das Gesetz. So hätte der Ausschuss Benden allein schon die Aufgabe des Samtgemeindebürgermeisters nicht übertragen dürfen, weil ihr als allgemeiner Stellvertreterin des Verwaltungschefs ohnehin dessen Stellvertretung obliegt. Das gelte auch für eine ständige Vertretung. Die Zahlung der persönlichen Zulage sei deshalb rechtswidrig, weil der Vize-Verwaltungschefin keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen wurden und ihre Tätigkeit keiner höheren Entgeltgruppe entspreche als vorher. Auch verstoße die Zulage gegen das Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung.

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Peter Petersen

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