Was bisher geschah:
Wahl des Samtgemeindebürgermeisters
- eine Findungskommission, bestehend aus sieben(!) Mitgliedern (Herr Suhr/CDU, Herr Wilkens/CDU, Herr Steltenpohl/CDU, Frau Dr. Siedler-Thul/SPD, Herr Klindtworth/FWG, Herr Löwel/Grüne, Frau Benden/Verwaltung), will den Bürgerinnen und Bürgern einen gemeinsamen Kandidaten zur Wahl des Samtgemeindebürgermeisters „anbieten“
- der Auftrag an den Headhunter wird rechtswidrig an allen gesetzlichen Vorgaben vorbei vergeben
- die Kommunalaufsicht bemängelt dieses Vorgehen und ordnet die Einstellung an
- die Findungskommission und Frau Benden brüskieren den Landrat und die Kommunalaufsicht durch Uneinsichtigkeit und setzen das Verfahren fort
Besoldungsanpassung Frau Benden
- Frau Benden soll rückwirkend für die Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum Amtsantritt eines neuen Verwaltungschefs den Differenzbetrag zwischen ihrem Entgelt (in der Gruppe E 14) und dem Gehalt des Samtgemeindebürgermeisters (E 15) als Zulage obendrauf bekommen. Das sind in diesem Fall 548,50 Euro im Monat. So hatte es der Samtgemeindeausschuss, dem CDU-Fraktionschef Rolf Suhr, SPD-Fraktionschefin Karin Siedler-Thul, der Grüne Peter Löwel, Andreas Steltenpohl (CDU) und Jan Klindworth (FWG) angehören, in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.
- Die Kommunalaufsicht hat die Zulage für Interims-Samtgemeindebürgermeisterin Sabine Benden für rechtswidrig erklärt und dies in einer Anordnung an die Samtgemeinde mitgeteilt: Benden stünde die Zulage in Höhe von 548,50 Euro monatlich nicht zu, eventuell bereits geleistete Zahlungen müsse sie zurückerstatten.
- Frau Benden will die aktuelle Beanstandung und Anordnung des Landkreises nicht akzeptieren und dagegen juristisch vorgehen. Sie werde allerdings nicht die Kommunalaufsicht oder den Landkreis, sondern die Samtgemeinde Apensen als ihren Arbeitgeber verklagen,
Analyse der Situation
Seit Frau Benden die stellvertretende Leitung der Samtgemeinde übernommen hat, ist das ohnehin vorhandene Chaos noch größer geworden.
Allein im Rahmen der Auswahl eines Kandidaten zur Wahl des Samtgemeindebürgermeisters wurde Recht und Gesetz durch Frau Benden mehrfach grob fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich, eklatant verletzt:
- § 64 Abs. 1 Satz 1 NKomVG – Beschluss SG-Rat formell rechtswidrig, da in nichtöffentlicher Sitzung gefasst
- § 76 Abs. 1 NKomVG – schwerer rechtlicher Verfahrensfehler, da kein Beschluss durch den SG-Ausschuss
- § 86 Abs. 2 NKomVG – nicht rechtsgültige Auftragserteilung, da nicht vom Hauptverwaltungsbeamten unterzeichnet
- § 117 Abs. 1 NKomVG – Zulässigkeit überplanmäßiger Aufwendungen
- § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG – Ratszustimmung muss eingeholt werden
- § 1 Abs. 1 NKomVG – Selbstverwaltungsrecht – fehlende Befassungs- und Erledigungskompetenz
- § 5 und § 98 NKomVG – Aufgaben von Samtgemeinden
- Art. 57 Abs. 4 Niedersächsische Verfassung und § 6 Abs. 1 NKomVG – Pflichtaufgaben / übertragende Aufgaben
- § 100 Abs. 2 NKomVG – sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung
- § 28 KomHKVO – Ausschreibungspflicht
- § 3 Abs. 2 NTVergG und § 3 Abs. 1 VOL/A – Vergabe von Aufträgen, mindestens drei Angebote sind erforderlich
- § 110 NKomVG – Verstoß gegen die Haushaltsgrundsätze
- §80 Abs. 1 Satz 1 NKomVG – Wahl, Amtszeit
- NKWG §21 Abs. 1 45 a, 45 d Abs. 2 – Wahlvorschläge
- NKWG §4 – allgemein, unmittelbare, freie, gleich und geheime Wahlen
- Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes – Gebot der freien Wahl
- Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes – Recht der Parteien auf Chancengleichheit
- Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes – Demokratieprinzip
- Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes – Gebot der freien Wahl und Neutralitätsgebot von Amtsträgern
Die genannten Verfehlungen wurden von der Kommunalaufsicht festgestellt und gerügt. Frau Benden und die Findungskommission mit der Unterstützung der Mehrheit des Samtgemeinderates haben die Handlungen trotz Hinweisen der UWA und mehrerer Anschreiben der Kommunalaufsicht fortgeführt.
Die UWA hat das Verfahren bereits im Oktober 2018 massiv kritisiert (siehe hier, hier, hier und hier).
Welche Verfehlungen im Rahmen der Besoldungserhöhung begangen wurden, wird nun aufgrund der Klage von Frau Benden festgestellt werden.
Fazit der UWA:
Frau Benden verursacht einen für die Samtgemeinde enormen Schaden und ein inzwischen kaum mehr zu überblickendes Chaos. Kaum ein Beschluss, seien es auch normale Routinebeschlüsse, geht mehr ohne Beanstandung durch die Kommunalaufsicht durch.
Demokratische Grundrechte werden regelmäßig verletzt. So das Recht auf Auskunft für Ratsmitglieder oder auch Wahlrechte, Öffentlichkeitsgebote und viele mehr.
Frau Benden wie auch die beteiligten Ratsmitglieder scheinen völlig beratungsresistent und gänzlich ohne Rechtsbewusstsein, denn auch juristische Einwände werden als „ins Leere laufend“ abgetan.
Ist die Samtgemeinde in dieser Besetzung noch verwaltungsfähig?
Wir meinen nicht. Der Samtgemeinde-Rat, dessen Aufgabe die disziplinarische Aufsicht der Verwaltung obliegt, scheint, warum auch immer, nicht willens oder unfähig zu sein, dem unflätigen Treiben ein Ende zu setzen. Dies mag auch daran liegen, dass ein Großteil der Ratsmitglieder versucht, gemeinsam mit Frau Benden diese Rechtsbrüche im stillen Kämmerlein, unbemerkt von der Öffentlichkeit, durchzusetzen.
Anstatt sich um die Entwicklung der Samtgemeinde Apensen zu kümmern – und hierzu gehören neben Sauensiek auch Apensen und Beckdorf – wird offensichtlich aus Sauensieker Richtung eine Politik praktiziert, die Sauensiek dienlich ist, jedoch gravierende Kollateralschäden hinterlässt, wie es derzeit mit dem verzögerten und verkleinertem Bau der KiTa in Beckdorf der Fall ist. Gleichzeitig werden aus dem Budget der Grundschule Apensen 550.000 Euro entnommen, um „flexibel“ den Bau der Grundschule Wiegersen zu finanzieren. Die Leidtragenden sind Bürger, Eltern und Kinder der Samtgemeinde, hier besonders die Beckdorfer.
Die UWA sieht diesem Gebaren nicht weiter untätig zu und hat zur Klärung Strafanzeige in verschiedenen Angelegenheiten gestellt.