Sabine Benden muss auf Zulage verzichten

Quelle: BT-Online v. 09.01.2019: https://www.tageblatt.de/lokales/apensen_artikel,-Sabine-Benden-muss-auf-Zulage-verzichten-_arid,1415185.html

Von Sabine Lepél

APENSEN. Weil sie die persönliche Zulage in Höhe von 548,50 Euro monatlich nicht erhalten soll, will Apensens Interimsverwaltungschefin Klage erheben – nicht gegen den Landkreis, sondern gegen die Samtgemeinde als ihren Arbeitgeber.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Stade hat in den beiden „Verfahren“ gegen die Samtgemeinde Apensen eine Entscheidung an die Samtgemeinde übermittelt. Wie berichtet, geht es dabei um die von der Behörde als rechtswidrig angemahnte Suche von Kandidaten für die im Mai anstehende Samtgemeindebürgermeisterwahl mit Hilfe einer Personalagentur, die von der Samtgemeinde für ihre erbrachte Dienstleistung bereits mit mehr als 35 000 Euro aus Haushaltsmitteln entlohnt wurde.

Und außerdem hatte die Kommunalaufsicht die Zulage für Interims-Samtgemeindebürgermeisterin Sabine Benden, die seit des vorzeitigen Rückzugs von Peter Sommer in den Ruhestand die Geschäfte der Samtgemeinde bis zur Wahl eines neuen Samtgemeindebürgermeisters im Mai führt, für rechtswidrig erklärt und dies nun in einer Anordnung an die Samtgemeinde mitgeteilt: Benden stünde die Zulage in Höhe von 548,50 Euro monatlich nicht zu, eventuell bereits geleistete Zahlungen müsse sie zurückerstatten.

Wie berichtet, sollte Benden rückwirkend für die Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum Amtsantritt eines neuen Verwaltungschefs den Differenzbetrag zwischen ihrem Entgelt (in der Gruppe E 14) und dem Gehalt des Samtgemeindebürgermeisters (E 15) als Zulage obendrauf bekommen. Das sind in diesem Fall 548,50 Euro im Monat. So hatte es der Samtgemeindeausschuss, dem CDU-Fraktionschef Rolf Suhr, SPD-Fraktionschefin Karin Siedler-Thul, der Grüne Peter Löwel, Andreas Steltenpohl (CDU) und Jan Klindworth (FWG) angehören, in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.

Die Kommunalaufsicht hat diesen Beschluss nun als rechtswidrig erklärt, weil es keine Rechtsgrundlage für die Zahlung der Zulage gebe. In ihrem Schreiben an die Samtgemeinde Apensen, das dem TAGEBLATT vorliegt, wird die Zahlung der persönlichen Zulage unter anderem deshalb als nicht gesetzeskonform deklariert, weil der Vize-Verwaltungschefin keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen worden seien und ihre Tätigkeit keiner höheren Entgeltgruppe entspreche als vorher.

 „Ich werde mein Recht geltend machen“

Als allgemeine Stellvertreterin des Verwaltungschefs obliege ihr dessen Stellvertretung ohnehin. Benden wurde mit ihrem Wechsel zur Samtgemeinde Apensen 2002 Bauamtsleiterin und allgemeine Stellvertreterin des Hauptverwaltungsbeamten. In dieser Funktion ist sie bereits seit Jahren in einer höheren Tarifgruppe eingeordnet, als ihr nach Ansicht der Kommunalaufsicht zusteht. Der ehemalige Samtgemeindebürgermeister Peter Sommer hatte seine Vertreterin von E 13 nach E 14 hochgestuft, was die Kommunalaufsicht ebenfalls gerügt hatte. 2013 hatte das Arbeitsgericht Stade nach Klage vonseiten Bendens dann entschieden, dass sie das höhere Entgelt behalten darf, die Stelle aber wieder heruntergestuft wird, wenn sie die Kommune verlässt.

Sabine Benden will auch die aktuelle Beanstandung und Anordnung des Landkreises nicht akzeptieren und dagegen juristisch vorgehen. Sie werde allerdings nicht die Kommunalaufsicht oder den Landkreis, sondern die Samtgemeinde Apensen als ihren Arbeitgeber verklagen, wie sie dem TAGEBLATT bestätigte. „Der Verwaltungsausschuss wollte, dass ich die Zulage kriege, und die Samtgemeinde darf sie mir nach der Anordnung des Landkreises nicht auszahlen. Ich bin eine tariflich Beschäftigte und werde mein Recht vorm Arbeitsgericht geltend machen.“

Auch in der zweiten Angelegenheit – der von der Kommunalaufsicht monierten Suche nach Kandidaten für die Samtgemeindebürgermeisterwahl per Headhunter – ist Post vom Landkreis bei der Samtgemeinde eingegangen, was der zuständige Erste Kreisrat Dr. Eckart Lantz auf Nachfrage bestätigte. In dieser Sache hatte Benden die Ratsmitglieder dahingehend informiert, dass „der Landkreis das Verfahren ,Einschaltung eines Personaldienstleisters‘ aufgrund der erfolgten Anhörungen und Ermittlungen eingestellt“ habe. Dr. Lantz weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass lediglich der Umstand, dass die Samtgemeinde ihr rechtswidriges Verhalten beendet habe, für die Einstellung der sogenannten Anhörung gesorgt habe.

Sie sei keinesfalls als Hinweis darauf zu sehen, dass die von allen Fraktionen beschlossene gemeinsame Suche nach Kandidaten für die Samtgemeindebürgermeisterwahl mittels eines aus Steuergeldern bezahlten Personalbüros rechtsgemäß sei. „Wir heißen das Verfahren damit nicht für gut“, so Dr. Lantz. „Aber da die Samtgemeinde es eingestellt hat, gibt es für uns keinen Grund, es weiterzuverfolgen.“ Allerdings habe sich das Thema damit nicht erledigt, und die Kommunalaufsicht werde weiter verfolgen, ob das Geld, das an den Personaldienstleister gezahlt wurde, auch tatsächlich wieder in den Haushalt zurückgeführt werde.

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Peter Petersen

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