Seniorenbeirat, Kassenprüfung und die 20.000 € Affäre

Am 14. Februar 2023 fand eine Samtgemeinderatssitzung statt, in der einige wichtige Entscheidungen getroffen wurden.

Eine besonders erfreuliche Nachricht ist die erfolgreiche Gründung eines Seniorenbeirats in der Samtgemeinde. Der Beirat besteht derzeit aus elf Mitgliedern und wird im Sozialausschuss direkt die Belange der Senioren vertreten. Um dieser Neuerung Rechnung zu tragen, wird der Ausschuss in Zukunft als "Sozialausschuss für Jugend, Senioren, Sport und Kultur" bezeichnet.
Wer mehr über die Mitglieder des Beirats erfahren möchte, kann dies im Protokoll der Sitzung auf Apensen.de nachlesen. Die Abstimmung über die Gründung des Beirats erfolgte einstimmig.

Außerdem wurde in der Sitzung Ina Sommer als neues Mitglied in den Arbeitskreis Apensen-Ploermel berufen. Auch diese Entscheidung fiel einstimmig.

Ein weiteres Thema der Sitzung war die Kassenprüfung des Landkreises, für deren Kosten eine überplanmäßige Ausgabe genehmigt werden musste. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Rechnung fehlerhaft war und die Kosten somit von 16.000 Euro auf 9.400 Euro gesenkt werden konnten.
Hierbei bedankte sich die Verwaltung bei den Ratsmitgliedern, die die Rechnung noch einmal durch die Verwaltung prüfen ließen. Auch hier gab es eine einstimmige Zustimmung.

Anschließend wurde beschlossen, dass Veranstalter von Osterfeuern von den Verwaltungsgebühren für die Erlasse vonAuflagen wie Brandwachen oder Sicherheitsdiensten befreit werden sollen. Dies soll vor allem dazu dienen, den Veranstaltern nicht noch weitere Hindernisse in den Weg zu legen. Auch hier erfolgte die Zustimmung einstimmig.
Es wurde angeregt, dies auch anderen nicht-kommerziellen Veranstaltern zu anderen Anlässen wie beispielsweise Laternenumzügen zu ermöglichen.

Einmütig wurde beschlossen, ein Krisenkonzept für den Katastrophenfall zu erstellen, das Meldeketten, Zusammenarbeit mit anderen Hilfsinstitutionen und Notunterbringungsmöglichkeiten umfassen könnte.
Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr das Konzept ausarbeiten.

Auch bei der Erstellung der Jahresabschlüsse 2019-2021 gab es eine Abstimmung, die mehrheitlich zugunsten eines externen Dienstleisters ausfiel. Der Landkreis hatte eine Anordnung erlassen, dass die Samtgemeinde die Arbeiten nicht mehr eigenständig durchführen darf. Der neue Kämmerer Herr Pauls hatte somit keine Möglichkeit mehr, die Jahresabschlüsse eigenverantwortlich zu erstellen.

In diesem Zusammenhang ist der Angriff des Fraktionsvorsitzenden der CDU gegenüber dem Kämmerer Herrn Pauls (Zitat: Haben Sie den Mund ein bißchen voll genommen, als Sie im Bewerbungsgespräch sagten, Sie sind in der Lage die Jahresabschlüsse selbst zu erstellen?) eine Frechheit. So geht man nicht mit Mitarbeitenden um.

Einige Ratsmitglieder wollten die Frist zur Auftragsvergabe bewusst verstreichen lassen, um den Landkreis zu einer Ersatzvornahme zu zwingen.
Dies hätte einen bewussten Rechtsverstoß bedeutet.

Letztendlich wurde beschlossen, die entsprechende Ausschreibung durch die Samtgemeinde schnellstmöglich durchzuführen und den Landkreis darüber zu informieren.

Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war die befristete Stelle der stellvertretenden Kassenleitung, die bis zum 30.06.2023 befristet war. Der Landkreis mahnte an, dass diese Stelle aufgrund gesetzlicher Vorschriften dauerhaft vorhanden sein müsse. Nach längerer Diskussion wurde beschlossen, die Stelle bis zum 31.12.2024 zu befristen und den kw-Vermerk (künftig wegfallend) beizubehalten.

Die UWA enthielt sich, da ihrer Meinung nach die Befristung und der kw-Vermerk unzulässig sind, begrüßte jedoch, dass die Stelle überhaupt beibehalten wird.

Die sogenannte 20.000€ Affäre war ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt.
Die Entscheidung, ob die Forderung gegen die Bürgermeisterin weiterverfolgt werden soll, stand im Raum.
Hintergrund der Angelegenheit ist, dass zu Beginn des vergangenen Jahres ein Mitarbeiter im Bauamt eingestellt wurde, der zuvor den Angestelltenlehrgang 2 absolvierte - die sogenannte "Meisterschule" der Verwaltungsberufe.

Die Kosten für diese Weiterbildung hatte zunächst sein vorheriger Arbeitgeber übernommen. Als der Mitarbeiter nach Apensen wechselte, forderte dieser Arbeitgeber die Kosten von ihm oder vom neuen Arbeitgeber zurück. Die SG Apensen verpflichtete daraufhin den Mitarbeiter, arbeitsvertraglich für 36 Monate bei der SG Apensen zu bleiben und übernahm die Kosten.

Dies ist jedoch keine Ablöse, wie es im Bericht heißt.

Die Bürgermeisterin hatte den Rat jedoch nicht über die Zahlung informiert, was ihr zu Recht den Vorwurf eines Pflichtverstoßes einbrachte. Zusätzlich sollte sie die Summe von knapp 20.000€ aus eigener Tasche ausgleichen.

Der Mitarbeiter hat mittlerweile das Rathaus wieder verlassen und den Großteil aus eigener Tasche bezahlt. Der Ratdiskutierte nun, wie die Restsumme, die er während seiner Beschäftigungszeit "abgearbeitet" hat (ca. 3.700€), behandelt werden soll.

Nach langer Diskussion beschloss der Samtgemeinderat, die Forderung gegen die Bürgermeisterin nicht weiter zu verfolgen, ihr aber eine Rüge zu erteilen.

Das Abstimmungsergebnis war mehrheitlich dafür, die Unabhängige Wählergemeinschaft Apensen enthielt sich.

Die Unabhängige Wählergemeinschaft Apensen begrüßt die Entscheidung, die Forderung nicht weiter zu verfolgen, diewir ohnehin für ungerechtfertigt halten, da sie gegen den Mitarbeiter bestand und er diese ausgeglichen hat. Zudem hält die Unabhängige Wählergemeinschaft Apensen die Rüge für ungerechtfertigt, da der Pflichtverstoß bereits festgestellt wurde.

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UWA Schreiber

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