Stellungnahme zur Bezeichnung der UWA als Denunzianten und Schergen durch Herrn Suhr

Leider wurde dem Vertreter der UWA, Stefan Reigber, in der Sitzung des Rates der Samtgemeinde am 06.10.2020 vom Vorsitzenden Christian Wilkens untersagt, auf die Anschuldigungen und falschen Behauptungen von Herrn Suhr angemessen zu reagieren.
Deshalb folgt die Stellungnahme auf diesem Wege.

Hintergrund

Als Ratsherr der Samtgemeinde Apensen und der Gemeinde Apensen hat Reigber im Januar 2019 in Bezug auf die Beauftragung eines Headhunters Strafanzeige gegen Herrn Suhr wegen des Verdachts der Untreue gestellt. Anlass der Anzeige waren die rund 36.000 Euro, die der Steuerkasse entnommen wurden.

In der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Apensen am 17.06.2020 führte Herr Suhr im öffentlichen Teil aus, dass Reigber Anzeige erstattet habe und bezeichnet ihn als "Denunzianten" und die Mitglieder der UWA als "Schergen".

Hier wurde eine Grenze deutlich überschritten!

Die UWA ist keine politische Partei und werden die politischen Manöver von Herrn Suhr, Herrn Wilkens und Herrn Steltenpohl nicht mitmachen.

Gleichwohl werden wir nicht tolerieren, wenn Grenzen in einer unflätigen Weise überschritten werden und Mitglieder der UWA, hierzu gehört auch die gewählte Samtgemeindebürgermeisterin, und unsere Wähler aus politischen Motiven diskreditiert und beleidigt werden. Die Mitglieder einer Wählervereinigung als „Schergen“ zu bezeichnen, ist schäbig.

Definition des Denunzianten

Der von Herrn Suhr genutzte Begriff der Denunziation hat in Deutschland zu Recht eine negative Bedeutung. Insbesondere im Kontext von Diktaturen wie der DDR oder dem Dritten Reich ist zwischen Denunziation und berechtigter Anzeige zu unterscheiden.

„Unter einer Denunziation versteht man die (Straf-)Anzeige eines Denunzianten aus persönlichen, niedrigen Beweggründen, wie zum Beispiel das Erlangen eines persönlichen Vorteils.

„Kein Denunziant ist, wer zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit oder einen Teil derselben bei Ämtern und Behörden auf einen Missstand hinweist.„

In ihrer Antwort schreibt die Staatsanwaltschaft Verden:
„Für eine Anklage im Sinne des StGB hat sich kein ausreichend starker Verdacht einer Straftat ergeben…, da im Ergebnis festzustellen ist, dass der entstandene finanzielle Schaden der fehlerhaften Einschaltung eines Headhunters durch Spenden und Versicherung ausgeglichen wurde.“

Der Ausgleich durch Spenden gleicht einem Schuldanerkenntnis.

Die Entscheidung, einen Headhunter einzusetzen, wurde also aufgrund der Entscheidung des Rates nicht in strafbarer Weise verletzt, wohl aber von der Kommunalaufsicht (Schreiben v. 11.12.2018) massiv beanstandet und gestoppt, da sie gegen eine Vielzahl von Gesetzen verstieß.

Weiter schreibt die Staatsanwaltschaft:
„Soweit den Beschuldigten nunmehr Untreue vorgeworfen wird, oblag Ihnen (Anm.: Reigber) im Hinblick auf ihre Position in der Gemeinde tatsächlich eine Vermögensbetreuungpflicht.“

Wir fragen also, was hier passiert, wenn ausschließlich der Vertreter einer kleinen Wählervereinigung seine Mandatspflichten wahrnimmt!

Motivation der Ratsarbeit und Causa Frau Benden

Auch schreckte Herr Suhr nicht davor zurück, die Firma von Herrn Reigber zu diffamieren.
Keines der UWA-Mitglieder steht mit irgendeiner unserer Gemeinden oder der Samtgemeinde geschäftlich in Beziehung.

Anders bei der Firma Wiese und Suhr.
Die Tatsache, dass unsere Bauamtsleiterin Frau Benden, zu deren Aufgabengebiet auch Ausschreibungen gehören, eine Nebenbeschäftigung in der Gemeinde Sauensiek bekleidet, ist es wert, hinterfragt zu werden.
Insbesondere, wenn das RPA in ihrem Bericht zu dem Haushalt Sauensieks 2018 unter Pkt. 4.1.3. feststellt, dass die Bezahlung zum einen nicht rechtens ist, zum anderen Frau Benden die bezahlten Leistungen nicht in vollem Umfang leistet:

Zitat: "Der Inhalt und die Erforderlichkeit für die Nebentätigkeit von Frau Benden konnte nicht nachvollziehbar dargelegt werden. Gegen einen tatsächlichen Bedarf spricht, dass die Anzahl der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit regelmäßig verkürzt wird."
Zum RPA-Bericht im Bürgerinformationssystem hier klicken...
ansonsten Zum RPA-Bericht hier klicken...

Wenn dann Großaufträge wie der Bau des Sportplatzes in Höhe von mehreren Millionen von der Firma Wiese und Suhr durchgeführt werden, dann darf sich der mündige Bürger zu Recht

  • nach den eigentlichen Motiven der Ratsarbeit Suhrs,
  • nach der Rolle von Frau Benden und
  • ihrer Beschäftigung in der Gemeinde Sauensiek fragen!

Zusammenfassend stellen wir fest:

  • Die Beauftragung des Headhunters war in vollem Umfang rechtswidrig, erfüllte jedoch keinen Straftatbestand.
  • Die Anzeige war nicht nur rechtens, sie war unsere Pflicht.
  • UWA-Mitglieder, zu denen auch Frau Beckmann-Frelock gehört, und ihre Wähler als Denunzianten und Schergen zu bezeichnen, ist die Überschreitung einer Grenze, die unwürdig, nicht akzeptabel und unentschuldbar ist.
  • Inhalt und Erforderlichkeit von Frau Bendens, durch Steuern finanzierte Nebentätigkeit in Sauensiek können laut RPA von Herrn Suhr nicht nachvollziehbar dargelegt werden.
  • Herrn Suhrs Firma führt Großaufträge innerhalb der Samtgemeinde aus.

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Peter Petersen

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