Die UWA stellt den Antrag, den Beitragszahlern den Kindertagesstätten-Kostenbeitrag ab 01.04.2020 vollständig zu erlassen.
Analog wird mit den Hortgruppen, dem Früh- und Spätdienst verfahren. Dieser Beschluss soll für die Dauer der Schließung der Kindertagesstätten im Zusammenhang mit der Pandemie Covid-19 gelten.
Begründung: Wir meinen, dass insbesondere junge Familien von der aktuellen Corona-Krise betroffen sind.
Wir haben die wirtschaftlichen Folgen für die Samtgemeinde mit der Erleichterung der Kita- und Horteltern abgewogen und sind zu dem Schluss gekommen, dass gerade in Zeiten wie diesen Menschen unterstützt werden müssen.
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