Zuviel Geld für Interims-Verwaltungschefin: Apensen kassiert die zweite Rüge durch die Kommunalaufsicht

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Apensen: Vorübergehende Zusatzvergütung von Sabine Benden ist rechtswidrig

tk. Apensen. Es sind keine netten Weihnachtsgrüße aus dem Stader Kreishaus, die alle Mitglieder des Apenser Samtgemeinderates erhalten haben. Binnen weniger Tage kam die zweite Rüge durch die Kommunalaufsicht. Dieses Mal, abgeschickt am vergangenen Dienstag, wurde die monatliche Zusatzvergütung von Interimsverwaltungschefin Sabine Benden als rechtswidrig eingestuft. Benden führt die Verwaltung, seit Samtgemeinde-Bürgermeister Peter Sommer aus dem Amt geschieden ist und bis im Mai ein neuer Bürgermeister gewählt werden soll.

Am 29. November hatte der Samtgemeindeausschuss, der nicht-öffentlich tagt, beschlossen, dass Sabine Benden rückwirkend - also seit dem 1. Oktober - die Aufgaben einer Samtgemeinde-Bürgermeisterin bis zur Wahl im Mai übertragen werden. Auch rückwirkend bekommt sie dafür eine Zulage in Höhe von 548 Euro im Monat. Das ist der Differenzbetrag zwischen Sabine Bendens tatsächlichem Gehaltstarif und der nächst höheren Stufe. Diese Zahlungen dürfen nicht geleistet werden und müssen, wenn bereits überwiesen, zurückgezahlt werden, fordert die Kommunalaufsicht.

Die Kommunalaufsicht stellt fest, dass Sabine Benden bereits die Aufgabe der Vertreterin des Samtgemeinde-Bürgermeisters innehat. Das war zur Zeiten Peters Sommers so und daran habe sich nach dessen Ausscheiden auch nichts gerändert. Diese Stellvertreter-Position habe sie inne, seit sie im Jahr 2002 zur Samtgemeinde-Verwaltung gewechselt ist. Daher, so die Kommunalaufsicht, wurden ihr jetzt auch keine höherwertigen Aufgaben übertragen, die eine höhere Entgeltgruppe rechtfertigen würden. 

Erschwerend kommt in diesem Fall offenbar hinzu, dass die Verwaltungsfachfrau bereits höher im Tarif eingruppiert sei und damit besser bezahlt werde, als es der Stelle grundsätzlich entsprechen würde. Das sei eine "bewusst vereinbarte übertarifliche Eingruppierung", so die Kommunalaufsicht.

Dem WOCHENBLATT liegt außerdem das Schreiben einer renommierten auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei aus Hannover vor. Offenbar hatte Sabine Benden bereits Mitte November um eine juristische Einschätzung gebeten, ob die vorübergehende Höhergruppierung rechtmäßig sei. Der Anwalt kommt zu dem Schluss, dass dies in Ordnung gehe, weil die Interimsverwaltungschefin vorübergehend eine höherwertige Aufgabe übernommen habe. Zudem, darauf weist der Jurist Sabine Benden hin, könne sie als Argument ins Feld führen, dass die Vertretungsfunktion nur durch Mehrarbeit und Überstunden möglich sei.

Eine Sichtweise, die den Landkreis offenbar nicht überzeugt hat. In außergewöhnlich scharfer Form wird das Verfahren in der Causa Benden von einem Brief an die Mitglieder des Samtgemeindeausschusses begleitet. Innerhalb von kurzer Zeit seien zwei Mal erhebliche Rechtsverstöße festgestellt worden. Daher bittet Landrat Michael Roesberg die Mitglieder dieses Gremiums am kommenden Freitag zu einem Gespräch ins Kreishaus. Bis dahin hat auch die Samtgemeinde Zeit, auf das Anhörungsverfahren der Kommunalaufsicht zu reagieren.

Insider, nicht nur in der Apensener Politik, appellieren an die Mitglieder des Samtgemeinderates, sich künftig die Frage zu stellen, wer sie in welcher Qualität worüber informiert.

Sabine Benden will das neue Verfahren der Kommunalaufsicht nicht öffentlich kommentieren, weil sie selbst davon betroffen sei. Jetzt darauf zu reagieren sei die Aufgabe der Samtgemeinde. Sie sei deren Angestellte und unterliege damit allen Regelungen im TVÖD. Auf die Frage, ob das Einschalten der Anwaltskanzlei durch die Samtgemeinde oder sie selbst erfolgt sei, sagt Sabine Benden, das sei ihre "Privatsache". Was auch bedeutet, dass die Rechnung für die Rechtsberatung durch Benden selbst und nicht aus der Gemeindekasse beglichen worden sein müsste.

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Peter Petersen

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