28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Apensen 1. Abwägung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der öffentlichen Auslegung und über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange 2. Feststellungsbeschluss
Vereinbarung zwischen dem LK Stade und den Gemeinden/Samtgemeinden/der Hansestadt Stade über die Übertragung von Aufgaben gem. § 13 Abs. 1 Nds.AG SGB VIII – Betreuung in Kindertagesstätten
Weitere Vorgehensweise zur Sanierung des Glockenturmes auf dem Friedhof in Beckdorf und zukünftiger Unterhaltungsmaßnahmen der Glockentürme in der Samtgemeinde Apensen.
Zustimmung zur Festsetzung der Gebührensätze in der Abwasserbeseitigung für den Bereich der Samtgemeinde Apensen für das Jahr 2019 durch die Hansestadt Buxtehude
Zustimmung zur 9.Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Buxtehude über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung im Bereich der Samtgemeinde Apensen (Abwasserabgabensatzung Apensen) vom 28.11.2005.
Antrag Andreas Steltenpohl „Festsetzung der Mieten“
Fragen der UWA:
Wie entsteht die hohe Differenz zwischen Kita Beckdorf und den Apenser Kitas zustande?
Wieso wird die Zinsbelastung der SG zugrunde gelegt? Müsste nicht die Zinsbelastung des Vermieters in die Rechnung fließen?
Wie setzt sich der Abschreibungsbetrag zusammen?
Warum finden
Instandhaltungskosten,
Nebenkosten
Verwaltungskosten
Abschreibungen
keine Berücksichtigung?
Anmerkung UWA:
Der Mietzins von 3,41€/qm scheint realitätsfern. Zudem ist das von Steltenpohl vorgeschlagene Modell zur Berechnung des Mietzinses zu einfach, da es nicht die tatsächlichen Kostenträger enthält. Die UWA hat eine Musterberechnung vorgelegt und eine Vertagung vorgeschlagen, um diese zunächst zu sichten und anschließend über den Antrag abzustimmen. Dies wurde abgelehnt, Herr Steltenpohl hält seinen Antrag aufrecht.
UWA stimmt mit nein / Beschluss: angenommen (11x ja, 4x nein, Rest Enthaltungen)
Die UWA lehnt die Auszahlung aufgrund von massiven Zweifeln an der Einhaltung der Vergaberichtlinien ab.
Begründung:
Wir halten wir diese Ausgabe vor dem Hintergrund der Samtgemeindeverschuldung für nicht rechtens, da vorher nicht die üblichen, nahezu kostenneutralen Verfahren durchlaufen wurden.
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) muss ab einem Vergabewert von 10.000€ berücksichtigt werden.
Dessen Ziele sind u. a.:
Gewährleistung von ungehinderten, transparenten und nichtdiskriminierenden wettbewerblichen Vergabeverfahren,
Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Beschaffungen,
Bekämpfung von Korruption
Die Missachtung der Vergabevorschriften öffnet der widerrechtlichen Verwendung von Steuergeldern Tür und Tor.
Selbst die minimalste Anforderung, mehrere Angebote einzuholen, wurde schlicht übergangen.