Schreiben UWA an Straßenverkehrsamt
Von: Stefan Reigber [mailto:stefan@wir-sind-apensen.de] Gesendet: Freitag, 14. April 2017 18:39 An: …@Landkreis-Stade.de> Cc: …
Betreff: AW: Antrag auf Fußgängerüberweg Apensen, Buxtehuder Straße Nähe Lidl
Sehr geehrter Herr … . Ich danke Ihnen für die ausführliche Antwort auf mein Schreiben.
Zusammenfassend besteht laut Messungen und aktuellen Bestimmungen kein Bedarf an weiteren verkehrssichernden Maßnahmen.
Gleichwohl werden von Bewohnern, zum großen Teil von Eltern kleinerer Kinder, m. E. berechtigte Bedenken geäußert.
Ich stimme zu, dass auf dem Schulweg die Fußgängerampel genutzt werden kann.
Jedoch ist es unrealistisch anzunehmen, dass Kinder, die beispielsweise Freunde auf der anderen Straßenseite besuchen wollen, einen Umweg von mehreren Hundert Metern zurücklegen, um die Straße sicher zu überqueren.
Ich verstehe, dass Entscheidung aufgrund von Messungen und gültigen Bestimmungen getroffen werden.
Um dennoch den berechtigten Sorgen der Bewohner und Eltern Rechnung zu tragen, bitte ich Sie, noch einmal zu prüfen, ob die Installation eines Zebrastreifens in Verbindung mit dem Fahrbahnteiler möglich ist.
Aus Ihrer Antwort entnehme ich, dass die R-FGÜ eine Empfehlung ist, somit ein Handlungsspielraum besteht.
Hinsichtlich der Langzeitmessung sehe ich kein Hindernis. Das Fahrbahnstück zwischen Kreisel und Ortseingang ist gerade, hat keine Parkbuchten oder Einmündungen. Relevant sollte meines Erachtens die Geschwindigkeit sein, mit der Fahrzeuge in den Ort einfahren. Diese Messung scheint mir hier möglich zu sein.
Wie Sie richtig anmerken, wurde die letzte Messung vor Fertigstellung des Baugebietes durchgeführt. Seitdem ist das Baugebiet und damit auch die Zahl der Bewohner, ergo auch die Zahl der Verkehrsteilnehmer, stark angewachsen. Die historischen Ergebnisse können somit nicht mehr als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.
Ihre Anregung, die Geschwindigkeitskontrollen, die bereits gelegentlich in der Buxtehuder Straße stattfinden, verstärkt in den Messplan aufzunehmen, sowie ein weiteres Dialogdisplay in Richtung Buxtehude zu installieren, begrüße ich sehr.
Eine weitere Möglichkeit, die Verkehrssicherheit, es geht primär um Kinder, zu erhöhen, sehe ich in der Durchführung von Aufklärungs-, bzw. Schulungsveranstaltungen in den Schulen und Kindergärten.
Bitte teilen Sie mir mit, ob hier bereits planmäßig Maßnahmen durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Reigber
Vorsitzender
UWA – Unabhängige Wählervereinigung SG Apensen
Schreiben vom Landkreis Stade, Straßenverkehrsamt an UWA
Von: …@Landkreis-Stade.de] Gesendet: Mittwoch, 12. April 2017 15:10 An: ‚Stefan Reigber‘ <stefan@wir-sind-apensen.de> Cc: … Betreff: AW: Antrag auf Fußgängerüberweg Apensen, Buxtehuder Straße Nähe Lidl
Sehr geehrter Herr Reigber,
zu Ihrem Antrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der L 127 in Apensen, Buxtehuder Straße, auf Höhe der Mittelinsel/Überquerungshilfe Nähe Bretagnestraße kann ich Ihnen folgende Auskunft geben:
Für Fußgängerüberwege gelten die Bestimmungen des § 26 StVO sowie der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) sowie die Richtlinie für Fußgängerüberwege (R-FGÜ). Die Anlage von Fußgängerüberwege kommt grundsätzlich nur in Betracht, „wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Das ist nur der Fall, wenn es die Verkehrsstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht“ (VwV-StVO zu § 26, II.). Die R-FGÜ hat dies konkretisiert und geht erst bei 50 Fußgängern je Stunde (Fg/h) davon aus, dass ein entsprechendes Fußgängeraufkommen vorliegt. Aus den Erfahrungen mit Zählungen in ähnlichen Ortschaften gehe ich davon aus, dass diese Zahl bei Weitem nicht erreicht wird, zumal es sich hier nicht um einen Schulweg handelt. Schüler können die wenige hundert Meter weiter in Gehrichtung aller Schulformen befindliche Fußgängersignalanlage nutzen.
Im Einsatzbereich von weniger als 50 Fg/h und über 450 Kfz/h empfiehlt die R-FGÜ die Anlage eines Fahrbahnteilers als Fußgängerüberquerungshilfe. Dieser ist hier bereits angelegt worden. Probleme mit der Verkehrssicherheit sind mir hier nicht bekannt. Die Buxtehuder Straße innerhalb der geschlossenen Ortschaft Apensen ist auch in der Unfallkommission nicht auf der Themenliste. Ich gehe daher von einer sicheren Überquerungsmöglichkeit an dieser Stelle über den dafür gebauten Fahrbahnteiler aus.
Die Langzeitmessung der Geschwindigkeit an der L 127 auf Höhe des Lidl-Marktes hat ergeben, dass die maßgebliche V 85 (Geschwindigkeit, die von 85 % aller Fahrzeuge eingehalten wird) in Richtung Ortsmitte an den einzelnen Wochentagen zwischen 51 und 58 km/h und in Fahrtrichtung Buxtehude bei 59 bis 67 km/h liegt, wobei die höchsten Werte jeweils am Sonnabend und Sonntag erreicht werden. Ob sich in Fahrtrichtung Ortsmitte das Dialogdisplay geschwindigkeitsmindernd auswirkt, kann nur vermutet werden. Die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Buxtehude kann als leicht erhöht angesehen werden, da die V 85 bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen soll. Gegebenenfalls könnte daher auch in Fahrtrichtung Buxtehude ein Dialogdisplay hier Wirkung zeigen. Zuschüsse werden auch 2017, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, wieder aus Mitteln der Verkehrssicherheitsarbeit möglich sein. Ich werde aber auch anregen, die Geschwindigkeitskontrollen, die bereits gelegentlich in der Buxtehuder Straße stattfinden, verstärkt in den Messplan aufzunehmen.
Die Auswertung zur Langzeitmessung werde ich der Samtgemeindeverwaltung zur Verfügung stellen.
Die von Ihnen angesprochene stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Sauensiek an der L 130 ist nach meinen Recherchen seinerzeit aufgrund erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen am dortigen Ortseingang in der Nähe der Schulbushaltestelle empfohlen worden.
Die angeregte Langzeitmessung in der Straße „Am Butterberge“ konnte leider nicht stattfinden. Für das Langzeitmessgerät „Topo-Plus“, das mit Radartechnik funktioniert, wird ein gerades Stück Straße benötigt ohne Parkbuchten an den Seiten und Einmündungen von Straßen, da sich durch dort geparkte oder einbiegende Fahrzeuge Reflexionen ergeben, die die Messung behindern. Als das Baugebiet seinerzeit noch nicht fertig bebaut war, war dies nach Auskunft meiner Kollegen von der Geschwindigkeitsüberwachung noch möglich. Aktuellere Zahlen zu den Geschwindigkeiten in der dortigen Tempo-30-Zone kann ich daher leider nicht liefern. Ich gehe aber davon aus, dass die seinerzeit erhobenen Zahlen und die drei Geschwindigkeitskontrollen, bei denen keine Überschreitungen festgestellt werden konnten, noch Bestand haben.
Sollten Sie Ihrerseits noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
…
Landkreis Stade
Straßenverkehrsamt
Harburger Straße 193
21680 Stade