Sommer akzeptiert die Ratswahl nicht

Vieles ist an der Arbeit der Verwaltung zu beklagen gewesen, die UWA hat ihre Meinung hierzu stets offen kommuniziert. Das diese Intrige nun zum Rohrkrepierer wird, haben CDU und FWG mehr als verdient. Denn es wird dringend Zeit, dass in Apensen wieder Offenheit und Fairness Einzug halten. Für politische Manöver und falsches Spiel sollte zukünftig kein Platz mehr sein. Und wie man hier sieht: es hat kurze Beine...
Aus diesem Grund schlug die UWA Herrn Sommer als Gemeindedirektor vor, denn trotz unterschiedlicher Ansichten darf niemandem der Dolch in den Rücken gestoßen werden.

Stefan Reigber, UWA

 

Buxtehuder Tageblatt vom 11.11.2016

APENSEN. In Apensen zeichnet sich eine überraschende Wende im Streit um die Besetzung des Postens des Gemeindedirektors ab. Die Wahl der von CDU und FWG unterstützten Kandidatin Sabine Benden könnte nach dem niedersächsischen Kommunalrecht unwirksam gewesen sein.

„Im niedersächsischen Kommunalrecht ist eindeutig geregelt, dass der Samtgemeindedirektor auch das Amt des Gemeindedirektors bekleidet, wenn er hierzu bereit ist“, so Sommer zum TAGEBLATT. „Ich bin zur Wahl angetreten und habe damit meine Bereitschaft erklärt, das Amt zu übernehmen.“ Zum Hintergrund: Für den Fall, dass der Gemeindebürgermeister, wie in Apensen, nur repräsentative Aufgaben wahrnimmt, übernimmt ein ehrenamtlicher Gemeindedirektor die übrigen Aufgaben. Der entscheidende Paragraf 106 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist mit Wirkung zum 1. November 2016 dahingehend geändert worden, dass dem Samtgemeindedirektor im Falle seiner Bereitschaft das Amt des ehrenamtlichen Gemeindedirektors zu übertragen ist. Im Falle der Gemeinde Apensen hätte also Sommer das Amt übernehmen müssen. Wie berichtet, hatte der Samtgemeindebürgermeister dieses auch inne, bevor die CDU/FWG-Mehrheit im Gemeinderat von Apensen Bauamtsleiterin Sabine Benden zur Wahl vorschlug und ihre Kandidatin mit acht zu sechs Stimmen in geheimer Abstimmung durchsetzte.

Sommer will Klärung

Peter Sommer will diese Wahl aber offenbar nicht akzeptieren und zumindest Klärung herbeiführen, wer denn jetzt eigentlich Gemeindedirektor von Apensen ist. „Ich habe die Ratsmitglieder in einer Mail am Mittwochabend von der Änderung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz informiert und vorgeschlagen, am 17. November eine Ratssitzung einzuberufen“, so Sommer zum TAGEBLATT. Nach Auffassung der SPD-Fraktion, die Sommer bereits bei der Konstituierenden Sitzung als Gemeindedirektor vorgeschlagen hatte, müsste Sommer zum Gemeindedirektor ernannt werden. „Herr Sommer hatte seine Bereitschaft in der Gemeinderatssitzung signalisiert“, so die SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Karin Siedler-Thul: „Eine Wahl von Frau Benden hätte nicht stattfinden dürfen.“ Die SPD-Fraktion wolle keine Unruhe stiften. „Wir fordern die Verwaltung um Frau Benden und den Gemeindebürgermeister Frank Buchholz aber auf, klarzustellen, dass Herr Sommer weiterhin Gemeindebürgermeister ist, um Schaden vom Amt des Gemeindedirektors fernzuhalten“, so Siedler-Thul. Sowohl Bürgermeister Buchholz (FWG) als auch CDU-Fraktionschef Markus Löhden waren für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

„Ich werde mich am Freitagmorgen mit Herr Löhden treffen“, sagte Sommer dem TAGEBLATT. Von Buchholz habe er noch keine Reaktion. Der neue Bürgermeister hatte keinen Hehl daraus gemacht, dass er lieber mit Sabine Benden zusammenarbeiten würde als mit Sommer. „Herr Buchholz soll wissen, dass ich das lange genug mache und mit allen gut zusammenarbeiten kann“, so Sommer. Mit Sabine Benden habe er bereits gesprochen: „Sie hat kein Problem damit.“

Nun könnte ja kritisiert werden, warum Sommer den Rat ins offene Messer laufen ließ und ihn nicht vor der Wahl, die am 3. November stattfand, über die anstehende Änderung des Paragrafen informiert hat. Sommer verweist auf die enge zeitliche Abfolge: „Der Landtag hat die Änderung am 26. Oktober beschlossen, am 31. Oktober ist sie im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden und zum 1. November in Kraft getreten.“ Wie CDU-Fraktionschef Löhden vor der Abstimmung am 3. November im Rat sagte, sei Benden am 27. Oktober über die Entscheidung der CDU/FWG, sie zur Wahl vorzuschlagen, informiert worden, am 31. Oktober habe man in der Sache ein Gespräch mit Sommer gehabt.

Paragraf 106

Der Paragraf 106 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz lautet:

Absatz 1

Der Rat kann in der ersten Sitzung für die Dauer der Wahlperiode, bei einem Wechsel im Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie auf Antrag der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters für die Dauer der restlichen Wahlperiode beschließen, dass die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister nur folgende Aufgaben hat:

1. die repräsentative Vertretung der Gemeinde,

2. den Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss,

3. die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit der Gemeindedirektorin oder dem Gemeindedirektor und

4. die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie die Belehrung über ihre Pflichten.

Absatz 2

In diesem Fall werden die übrigen Aufgaben von der Samtgemeindebürgermeisterin oder dem Samtgemeindebürgermeister wahrgenommen, wenn sie oder er dazu bereit ist.

 

Quelle: http://www.tageblatt.de/lokales/apensen_artikel,-Sommer-akzeptiert-die-Ratswahl-nicht-_arid,1258350.html#kommentieren

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Peter Petersen

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