Votum für Rathaus-Vizechefin Sabine Benden verstößt gegen das Gesetz
jd. Apensen. Wieder einmal steht der Name Apensen für ein handfestes Polit-Debakel:
Drama wird zur Polit-Posse
„Ich bin amtierender Gemeindedirektor von Apensen“ – Diese Aussage von Apensens Samtgemeinde-Bürgermeister Peter Sommer will der neugewählte Apenser Bürgermeister Frank Buchholz (FWG), der ein erklärter Gegner Sommers ist, so nicht hinnehmen. „Sommer und ich passen nicht zusammen“, sagte Buchholz dem WOCHENBLATT.
Die Tatsache, dass Benden gegen ihren eigenen Chef antrat, wurde von Kritikern als „unwürdiges Schauspiel“ bezeichnet. Es war von „Königsmord“ die Rede. Nun driftet der nächste Akt in eine ganz andere Richtung: Aus dem Drama wird eine „Polit-Posse“, bei der das niedersächsische Innenministerium mit am Drehbuch geschrieben hat: Den entscheidenden Passus in der Neufassung des niedersächsischen Kommunalverfassungs-Gesetzes (NKomVG), mit dem das bisherige Prozedere der Gemeindedirektor-Wahl aufgehoben wurde, strickten die Verantwortlichen in Hannover mit heißer Nadel. Die Gesetzesnovelle trat erst zwei Tage vor der konstituierenden Ratssitzung in Kraft.
„Über die Neuerungen hat uns das Ministerium nicht informiert“, sagt Sommer: „Das ist unglücklich gelaufen“.
Der alte und neue Gemeindedirektor hat die Fraktionen bereits über die neue Sachlage in Kenntnis gesetzt: „Der Rat wird am kommenden Donnerstag noch einmal tagen und quasi die konstituierende Sitzung fortführen.“ Wahrscheinlich werde dann auch über das Amt der stellvertretenden Gemeindedirektors neu entschieden, so Sommer. Zunächst war Kerstin Zegenhagen aus Bendens Bauamt gewählt worden. Sommer hält es für denkbar, dass Benden nun diesen Posten übernimmt, den sie auch in der vergangenen Wahlperiode innehatte: „Zwischen uns beiden gibt es wegen dieser Sache keinen Streit.“
Wie der Streit zwischen Sommer und Buchholz ausgehen wird, ist allerdings offen: Buchholz hat erklärt, selbst die Aufgaben des Gemeindedirektors übernehmen zu wollen. Das ist laut Kommunalverfassung theoretisch möglich. Doch Sommer sieht das anders: „Die Entscheidung, in Apensen zweigleisig mit einem Bürgermeister und einem Gemeindedirektor zu fahren, ist vom Rat in der konstituierenden Sitzung rechtskräftig gefasst worden und kann nicht mehr umgestoßen werden.“
Buchholz habe daher keine Möglichkeit mehr, sich umzuentscheiden und selbst als Gemeindedirektor zu fungieren. Es bleibt vorerst offen, wie es in der Gemeinde Apensen weitergeht. Sommer will mit allen Beteiligten zunächst Gespräche führen.
Rathauschef hat wieder Zugriffsrecht
Was hat es mit der Neufassung des Paragraphen 106 NKomVG auf sich? Das WOCHENBLATT fragte beim niedersächsischen Innenministerium nach. „Der Samtgemeinde-Bürgermeister erhält bereits wie bis 2011 wieder das Zugriffsrecht auf die Verwaltungsaufgaben in einer Mitgliedsgemeinde, wenn der ehrenamtliche Bürgermeister sich auf die repräsentativen Funktionen beschränken will“, erläutert Pressesprecher Philipp Wedelich. Diese Gesetzesänderung sei auf Anregung der kommunalen Spitzenverbände erfolgt.
Tatsächlich erscheint es sinnvoll, dass die Rathauschefs selbst darüber entscheiden, welche Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen auf Gemeinde-Ebene betraut werden. Schließlich müssen sie dafür sorgen, dass im Rathaus „der Laden läuft“. Da sind politische Ränkespiele wenig hilfreich. „Wenn der Samtgemeinde-Bürgermeister die Übernahme nicht ablehnt, geht das Amt des Gemeindedirektors kraft Gesetzes auf ihn über“, so Wedelich.