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Samtgemeinde Apensen, Apensen, Beckdorf, Niedersachsen

Ratssitzung der Samtgemeinde vom 15.09.2022
top view photo of people near wooden table

Am 15.09.2022 fand erneut die Ratssitzung der Samtgemeinde Apensen statt. Wir möchten Euch hier einen Eindruck vermitteln.

Was gab es neues in der letzten Samtgemeinderatssitzung?

Dächer der Schulen mit Photovoltaikanlagen bestücken
Die UWA hat bereits in der letzten Wahlperiode den Antrag gestellt, die Dächer der Schulen der Samtgemeinde auf Eignung hinsichtlich der Installation von Photovoltaikanlagen zu prüfen.
Nun kommt Bewegung in die Sache. Die Stadtwerke Buxtehude prüfen derzeit, welche Gebäudedächer infrage kommen. Hierbei werden nun alle Gebäude der Samtgemeinde berücksichtigt. Ein Ergebnis steht allerdings noch aus, wird aber zeitnah erwartet.
Wir freuen uns darüber sehr. 

Lademöglichkeiten für E-Autos
Eine Idee des Ratsmitgliedes A. Steltenpohl (CDU) kam ebenfalls erneut zur Sprache. Er kritisiert in gewohnt sympathischer Weise, dass die Verwaltung sich nicht um die Installation und Fördermöglichkeiten von Lademöglichkeiten für E-Autos (Wallboxen) kümmert, obgleich er dieses bereits mehrfach angemahnt hat. Das ist soweit auch korrekt, allerdings hatte er diesbezüglich auch bisher keinen Antrag gestellt, so das die Verwaltung bisher auch keinen klaren Arbeitsauftrag hatte.


However: Die Fördermöglichkeiten für eine Kommune stellen sich ein wenig anders dar, als für Privatleute (für die es derzeit allerdings gar keine Förderung gibt). Das entsprechende Förderprogramm der KfW stellt 70% der Investitionskosten (Max. 900€ pro Ladepunkt) in Aussicht.


Allerdings gibt es einige Pferdefüße:


Der größte: Die Ladesäulen dürfen nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein, sondern sind nur für kommunale Fahrzeuge und kommunale Mitarbeiterfahrzeuge zugänglich.
Der Antragsteller muss mindestens 10 Ladepunkte benennen und umsetzen. Diese müssen sich dementsprechend in der Nähe öffentlicher Gebäude (KiTa’s, Schulen, Bauhof, Rathaus etc.) befinden. Zudem muss geprüft werden, wie die Ladepunkte dann vor Ort umgesetzt werden können, um sie nutzbar zu machen (Wallboxen oder freistehende Ladesäulen). Elektrotechnische Voraussetzungen der Gebäude müssen auch noch gegeben sein.
Die Samtgemeinde dürfte sich auch mit anderen Kommunen zusammentun, um an die Förderung zu kommen. Mit Ausnahme der Stadt Buxtehude, die Interesse an 2(!) Ladepunkten hat, haben die Nachbarn aber schon abgewunken.
Fazit: Viel Aufwand im Förderdschungel für eine eigentlich gute Sache.


Beschluss: Die Mitgliedsgemeinden sollen nun erstmal ihre Wunschstandorte benennen und dann wird geprüft, ob und wie das ganze umgesetzt werden kann.
Soweit hat die UWA erstmal dafür gestimmt. 

Haushalt der Samtgemeinde 2023
Der Haushalt der Samtgemeinde für das Jahr 2023 ist mittlerweile beschlossen und vom Landkreis genehmigt. Das ist gut.
Allerdings wurden seitens des Rates alle (Investitions-)ausgaben über 1000€ mit einem Sperrvermerk belegt, obgleich diese bereits im Zuge der Haushaltsberatungen alle bereits diskutiert wurden. Nun ging es um die Aufhebung dieser Sperrvermerke. Es wurden also die entsprechenden Positionen alle nochmal wieder aufgerollt und weitgehend auch freigegeben.
Nun kann sich wahrscheinlich jeder vorstellen, wie effektiv in einer Runde von 20 Räten eine Liste mit ca. 50 Posten diskutiert werden kann.

Sinnvoll ?: Na ja.

Beschluss: Mit wenigen Ausnahmen wurden die geplanten Ausgaben freigegeben, so das Handlungsfähigkeit gegeben ist.
Für das nächste Jahr werden wir uns allerdings ernsthaft auch mit der Einnahmesituation auseinander setzen müssen. Das kann durchaus auch zu Mehrbelastungen der Bürger:innen führen.
In diesem Zusammenhang noch ein Wort zur Berichterstattung des Buxtehuder Tageblatts.
Korrekt ist, dass die Präsentation der Bürgermeisterin in der Reihenfolge nicht zu den Unterlagen der Räte passte. Es war aber auch nicht so kompliziert, dass man gar nicht hätte folgen können. Die Diskussion hierüber war unseres Erachtens völlig überzogen. 

Zugänglichkeit des Rathauses
Ein weiterer Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt. Die Verwaltung wollte den Antrag stellen, das Rathaus für den Publikumsverkehr bis zum 31.03.2023 nur noch von Dienstag-Donnerstag zu öffnen um Energie im Rathaus zu sparen. Die Mitarbeitenden sollen dann Montags und Freitags im Homeoffice arbeiten. Eine Erreichbarkeit wäre gewährleistet. Der TOP wurde auf Antrag der IGB abgesetzt, da die Rechtslage zur Homeofficepflicht derzeit uneindeutig ist.
Beschluss zur Absetzung: Mehrheitlich dafür, UWA dagegen.

Wie sind Eure Meinungen zu den besprochenen Themen? Was sollen wir als nächstes für EUCH diskutieren?

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Michél Schmidt

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